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Allgemeine Geschäftbedingung

Wichtige Infos zur Miete & Verwendung

 

§ 1 Geltungsbereich

 

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen als Grundlage für die Anmietung / Vermietung von Camper BRUNO
  • Diese AGBs schließen Sondervereinbarungen nicht aus, die jedoch nur Gültigkeit haben, wenn sie schriftlich festgehalten werden.

 

 

§ 2 Begriffsdefinitionen

 

  • Begriffsdefinition:
    • Vermieter“: Sehnsuchtsorte GmbH, Grünauerstraße 28, 5071 Wals, Österreich
    • „Mietgegenstand“: Camper BRUNO gegen Entgelt vermietet.
    • „Mieter“: Ist eine natürliche Person, die Camper BRUNO anmietet. Der Mieter ist in der Regel zugleich Mieter. Als Mieter gelten auch jene Personen, die mit dem Mieter anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde etc).
    • „Mieter“: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Mieter oder für einen Mieter einen Mietvertrag abschließt.
    • „Konsument“ und „Unternehmer“: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen.
    • „Mietvertrag“: Ist der zwischen dem Mieter und dem Mieter abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.

 

 § 3 Vertragsabschluss – Zahlung

 

  • Der Mietvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Mieters durch den Vermieter zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Mieters erfolgt.

 

  • Der Vermieter ist berechtigt, den Mietervertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Mieter die volle Zahlung leistet. Erklärt sich der Mieter mit der Zahlung einverstanden, kommt der Mietvertrag mit Zahlungseingang beim Vermieter zustande.

 

  • Der Mieter ist verpflichtet eine Anzahlung in Höhe von 50% innerhalb 14 Tage nach der Buchung zu leisten. Die Restzahlung muss bis 14 vor der Anreise erfolgen. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB Überweisungsspesen) trägt der Mieter. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.

 

 

§ 4 Beginn und Ende der Anmietung

 

  • Der Mieter hat das Recht, so der Vermieter keine andere Bezugszeit anbietet, Camper BRUNO ab 10.00 Uhr des vereinbarten Tages (1. Tag der Anmietung) zu übernehmen.

 

  • Wird eine frühere Übergabe gewünscht, ist dies schriftlich anzufragen und wird als zusätzlicher Tagessatz verrechnet, wenn nicht anders vereinbart.

 

  • Camper BRUNO ist am letzten Tag der Anmietung um 16.00 Uhr zurückzubringen. Der Vermieter ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn der Camper BRUNO nicht fristgerecht retourniert wird.

 

 

§ 5 Rücktritt vom Mietvertrag

 

Rücktritt durch den Vermieter

  • Sieht der Mietvertrag eine Zahlung vor und wurde diese Zahlung vom Mieter nicht fristgerecht geleistet, kann der Vermieter ohne Nachfrist vom Mietvertrag zurücktreten.

 

  • Falls der Mieter am vereinbarten Übernahmetag bis spätestens 18.00 Uhr nicht erscheint, besteht keine Verpflichtung von Seiten des Vermieters Camper BRUNO bereitzustellen, es sei denn, dass ein späterer Abholzeitpunkt vereinbart wurde.

  • Falls der Mietgegenstand Camper BRUNO durch einen Unfall / Schadensfall / höhere Gewalt unbenutzbar geworden ist, ist der Vermieter berechtigt vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn er das vereinbarte Mietentgelt vollständig und ohne Abzug an den Mieter rückerstattet. 

  • Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Mieters kann der Mietvertrag durch den Vermieter, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, durch eine einseitige Erklärung aufgelöst werden.

Rücktritt durch den Mieter

  • Ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten 1. Miettag kann der Mietvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige schriftliche Erklärung durch den Mieter aufgelöst werden.

 

  • Außerhalb des im § 5 festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Mieters nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

 

  • 3 Monate bis 30 Tage vor dem 1. Miettag werden 30 % vom gesamten Mietpreis als Stornogebühr verrechnet;

 

  • 29 bis 15 Tage vor dem 1. Miettag werden 40 % vom gesamten Mietpreis als Stornogebühr verrechnet;

 

  • 14 bis 7 Tage vor dem 1. Miettag werden 50 % vom gesamten Mietpreis als Stornogebühr verrechnet;

 

  • Ab 6 Tage vor dem 1. Miettag werden 60 % vom gesamten Mietpreis als Stornogebühr verrechnet.

 

Behinderungen bei Abholung

  • Kann der Mieter am 1. Tag der Anmietung nicht am vereinbarten Abholort erscheinen, weil durch höhere Gewalt (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Mieter nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für diesen Tag zu entrichten. Nicht als höhere Gewalt gelten Verkehrsbehinderungen oder Staus.

 

  • Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anmietung innerhalb der Mietdauer wieder möglich ist.

 

 

§ 6 Rechte des Mieters

 

  • Durch den Abschluss eines Mietvertrages erwirbt der Mieter das Recht auf den üblichen Gebrauch von Camper BRUNO.

 

 

§ 7 Pflichten des Mieters

 

  • Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Mieters, am Camper BRUNO verursacht. Der Mieter ist seinerseits verpflichtet, einen sorgsamen Umgang mit dem Mietobjekt zu pflegen.

 

 

§ 8 Rechte des Vermieters

 

  • Verweigert der Mieter die Bezahlung des vereinbarten Entgelts oder der Kaution bei Übergabe oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Vermieter das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem § 1101 ABGB an den vom Mieter eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Vermieter weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Mietvertrag zu

 

 

§ 9 Pflichten des Vermieters

 

  • Der Vermieter ist verpflichtet, Camper BRUNO, in vereinbarten Umfang bereit zu stellen.

 

 

§ 10 Haftungsbeschränkungen

 

  • Ist der Mieter ein Konsument, wird die Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.

 

  • Ist der Mieter ein Unternehmer, wird die Haftung des Vermieters für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Mieter die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.

 

 

§ 11 Tierhaltung

 

  • Sämtliche Tiere sind im Camper BRUNO nicht erlaubt.

 

 

§ 12 Verlängerung der Mietdauer

 

  • Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Mieter seinen Wunsch auf Verlängerung der Mietdauer rechtzeitig an, so kann der Vermieter der Verlängerung des Mietvertrages zustimmen. Den Vermieter trifft dazu keine Verpflichtung.

 

  • Kann der Mieter am Tag der Rückgabe von Camper BRUNO diesen nicht rechtzeitig zurückbringen, wegen höherer Gewalt (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Wege gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Mietvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Rückkehr automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Mieter die angebotenen Leistungen des Vermieters infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. Der Vermieter ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.

 

 

§ 13 Beendigung des Mietvertrages – Vorzeitige Auflösung

 

  • Bringt der Mieter Camper BRUNO vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer vorzeitig zurück, so ist der Vermieter berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt einzubehalten.

 

  • Durch den Tod eines Mieters endet der Vertrag mit dem Vermieter.

 

  • Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Mieter

 

  1. von Camper BRUNO einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht;
  2. von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Mietdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
  3. etwaige Rechnungen oder die Kaution bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.

 

  • Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (zB Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc) unmöglich wird, kann der Vermiter den Mietvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Vermieter von seiner Vermietungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc des Mieters sind ausgeschlossen.

 

 

§ 14 Tod des Mieters

 

  • Der Vermieter hat gegenüber dem Mieter und dem Gast oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche:

 

  1. notwendig gewordene gründliche Reinigung und Raumdesinfektion
  2. unbrauchbar gewordene Gegenstände, wie zb Betteinrichtung
  3. Tagesmieten solange der Camper nicht verwendbar ist
  4. allfällige sonstige Schäden, die dem Vermieter entstehen

 

 

§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

 

  • Erfüllungsort ist der Standort der Sehnsuchtsorte GmbH, Grünauerstraße 28, 5071 Wals.
  • Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.

 

  • Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz der Sehnsuchtsorte GmbH, wobei der Vermieter überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlichen und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.

 

  • Wurde der Mietvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.

 

  • Wurde der Mietvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

 

 

§ 16 Sonstiges

 

  • Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tag der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich.

 

  • Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein.

 

  • Der Vermieter ist berechtigt, gegen Forderung des Mieters mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Mieter ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Vermieters aufzurechnen, es sei denn, der Vermieter ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Mieters ist gerichtlich festgestellt oder vom Vermieter anerkannt.

 

  • Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

 

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